Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mobilfunk-Dienstleistungen (AGB) gültig ab 01.12.2021
newsim GmbH, Wehrdaer Straße 120 in 35041 Marburg, Sitz der Gesellschaft: Marburg, Registergericht: Amtsgericht Marburg, HRB 6197
newsim GmbH, Wehrdaer Straße 120 in 35041 Marburg, Sitz der Gesellschaft: Marburg, Registergericht: Amtsgericht Marburg, HRB 6197
1.1 Der Diensteanbieter newsim GmbH (nachfolgend newsim genannt), Wehrdaer Straße 120 in 35041 Marburg (Sitz der Gesellschaft: Marburg, Registergericht: Amtsgericht Marburg, HRB 6197), erbringt Dienstleistungen an Endkunden auf Grundlage der nachfolgenden AGB und der Produkt- /Tarifbeschreibungen und Vertragsbedingungen (Produktinformationsblatt, Leistungsbeschreibung, Preislisten).
1.2 newsim behält sich vor, die Produkt- /Tarifbeschreibungen und Vertragsbedingungen zu ändern, B. wenn die Änderung wegen gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich wird.
newsim wird dem Kunden derartige Änderungen mit einer Frist von sechs Wochen schriftlich ankündigen. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. In der Änderungsmitteilung weist newsim den Kunden auf sein Kündigungsrecht hin.
1.3 newsim kann die Basis- und Nutzungsentgelte
newsim wird dem Kunden derartige Änderungen mit einer Frist von sechs Wochen schriftlich ankündigen. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
1.4 newsim ist ferner berechtigt, die Entgelte für Zusatzleistungen zu ändern.
2.1 newsim wird dem Kunden unmittelbar nach Vertragsbeginn einen Anschluss bereitstellen.
2.2 newsim bietet einen Kundendienst (Serviceline), an den sich die Kunden mit allen zu ihrem Vertrag und zum Angebot von newsim wenden können.
2.3 Die von newsim auf Grundlage dieser AGB sowie der Produkt-/ Tarifbeschreibung erbrachten Dienstleistungen können den Einsatz bestimmter Endgeräte voraussetzen. Der Kunde muss die Kom-patibilität seines Endgerätes zum gewählten Tarif prüfen. Bei Telekommunikationsdienstleistungen hängt die maximale Übertragungsrate vom eingesetzten Endgerät, der verfügbaren Netztechnologie sowie den technischen und geographischen Gegebenheiten am Ort der Nutzung ab.
2.4 Zeitweilige Störungen oder Unterbrechungen der von newsim angebotenen Dienstleistungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streik und Aussperrung, aufgrund behördlicher Anordnung, sowie wegen technischer Änderungen an den Anlagen des vom newsim genutzten Mobilfunknetzes ergeben. Dies gilt entsprechend für Störungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die der Diensteanbieter zur Erfüllung seiner Pflichten benutzt. newsim ist berechtigt, seine vertraglichen Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise einzustellen, soweit dies für einen störungsfreien Netzbetrieb erforderlich ist.
2.5 Sollte die Dienstleistung des Diensteanbieters länger als 24 Stunden ausfallen, stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte zu. Neben der anteiligen Minderung des monatlichen Basispreises kann der Kunde, je nach den gesetzlichen Voraussetzungen, Schadensersatz verlangen. Die Voraussetzungen für diese Ansprüche ergeben sich aus dem Gesetz.
3.1 Sofern es nicht etwas anderes vereinbart wurde, kommt der Vertrag mit dem Zugang der Auftragsbestätigung zustande. Falls die Leistung früher bereitgestellt werden kann, kommt der Vertrag schon mit Bereitstellung der Leistung (Freischaltung der SIM-Karte) zustande.
Die SIM-Karte wird nur dann freigeschaltet werden, wenn eine Identitätsprüfung anhand eines nach §172 des Telekommunikationsgesetzes vorgeschriebenen Ausweisdokumentes erfolgt ist.
3.2 newsim erklärt die Annahme dieses Vertrages durch Aktivierung der SIM-Karte des Kunden. newsim entscheidet vor Vertragsbeginn frei, ob er die SIM-Karte des Kunden aktiviert. Die Entscheidung über die Annahme kann insbesondere vom Ausgang der Auskunftsanfrage nach Ziffer 11 abhängig gemacht werden, wenn die Zahlungsmöglichkeit über einen Zahlungsdienstleister abgelehnt wird oder die Postanschrift des Antragstellers nicht verifizierbar ist.
3.3 Vertragsbeginn und damit Beginn der
Leistungspflichten beider Seiten ist die Aktivierung der SIM-Karte durch newsim.
3.4 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über die newsim Dienstleistungen eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum jeweiligen Laufzeitende. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils einen Monat. Die Kündigung muss in Textform (z.B. per Service-Chat, E-Mail oder Brief) erfolgen. Alternativ kann die die Kündigung auch in der App vorgenommen werden.
3.5 Ein Produktwechsel durch den Kunden zu einem höherwertigen Produkt ist ohne Kündigung auch während der Laufzeit des Vertrags möglich, wobei dann die Mindestlaufzeit neu beginnt.
3.6 Über das aktuelle Datum, an dem die Mindestvertragslaufzeit endet, sowie über das Datum des letzten Kalendertages, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern, informieren wir Sie auf jeder Rechnung.
3.7 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund liegt für newsim insbesondere vor, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines Betrags von mindestens zwei vollen Monatsentgelten im Verzug ist.
3.8 Das Recht des Kunden zum Anbieterwechsel richtet sich nach § 59 TKG. Falls der Kunde einen Anbieterwechsel beantragt hat, dieser aber noch nicht vorgenommen wurde, wird newsim den Kunden auch nach Vertragsende weiterversorgen, bis der Anbieterwechsel erfolgen kann. Falls es am Tag der Umschaltung zu einer Versorgungsunterbrechung kommt, wird der Diensteanbieter den Kunden zunächst weiterversorgen. Für die Zeit der Weiterversorgung hat newsim einen Entgeltanspruch gegen den Kunden. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach den ursprünglich vereinbarten Vertrags-bedingungen mit der Maßgabe, dass sich die vereinbarten Anschlussentgelte um 50 Prozent reduzieren, es sei denn, newsim weist nach, dass der Kunde das Scheitern des Anbieterwechsels zu vertreten hat. Die Entgelte werden tageweise genau abgerechnet.
3.9 Für die Rufnummernmitnahme wird keine Gebühr erhoben.
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. newsim ist berechtigt, Entgelte für Verbindungen zu Diensteangeboten Dritter geltend zu machen, zu denen newsim oder der von newsim genutzte Netzbetreiber die Verbindung herstellt. Die Höhe der Entgelte und des einmaligen Aktivierungspreises ergeben sich aus der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste. Die Preise werden inklusive gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer angegeben.
4.2 Die Zahlung von den Aktivierungs- und Tarifpreisen und der Einzug von den Rechnungsbeträgen erfolgt entweder im Lastschriftverfahren oder über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. 22-24 Boulevard Royal L2449 Luxembourg. Voraussetzung der Bestellung der SIM-Karte und Buchung eines Tarifes ist daher, dass der Kunde den Einzug über ein Lastschriftkonto genehmigt hat oder ein PayPal-Konto entweder bereits eingerichtet hat, bzw. während der Buchung einrichtet.
4.3 Die Tarifpreise sind, beginnend mit dem Tage der Bereitstellung, anteilig für den Rest eines Monats und sodann kalendermonatlich zu zahlen.
4.4 Der Kunde hat newsim das Abhandenkommen oder eine unbefugte Drittnutzung der Mobilfunk-karte unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Eingang der Mitteilung bei newsim haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Entgelte, soweit er das Ab-handenkommen oder die unbefugte Drittnutzung zu vertreten hat oder die Mitteilung an newsim nicht unverzüglich erfolgt ist.
4.5 Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung bezeichneten Anschrift oder an die von newsim angegebene E-Mail Adrersse zu erheben.
4.6 newsim wird über die vertraglich geschuldete Vergütung monatlich abrechnen.
4.7 Der Kunde erhält einmal monatlich eine Rechnung über die im Vormonat angefallenen Entgelte an seine angegebene verifizierte E-Mail-Adresse. Sofern eine App Bestandteil des Produktes ist, wird die Rechnung zusätzlich in elektronischer Form als Download in der App im PDF Format zur Verfügung gestellt. Soweit der Kunde keinen späteren Zugang der Rechnung nachweist, gilt die Rechnung drei Werktage nach Absendung als zugegangen.
4.8 Die Rechnungsbeträge sind spätestens zehn Tage nach Zugang auf das angegebene Konto von newsim gutzuschreiben. Zahlt der Kunde nicht binnen dieser Frist, wird newsim ihn in gesonderten Mahnschreiben zur Zahlung auffordern.
4.9 Für Mahnungen berechnet newsim eine Vergütung entsprechend seiner Preisliste. Für die Erhebung von Verzugszinsen gelten die gesetzlichen Bestimmungen; insbesondere schuldet der Endkunde als Verbraucher Verzugszinsen und sonstige Verzugsschäden i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, wenn er nicht 30 Tage nach Zugang der Rechnung leistet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der newsim vorbehalten.
4.10 Bei Zahlungsverzug mit einem Betrag von mindestens fünfundsiebzig einhundert Euro kann newsim die zu erbringende Leistung auf Kosten des Kunden unter den Voraussetzungen des §61 Telekommunikationsgesetz (TKG) sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Tarifpreise zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt unberührt.
4.11 newsim kann die Forderung gegen den Endkunden an Dritte, insbesondere an die coeo Inkasso GmbH, Kieler Straße 16, 41540 Dormagen abtreten oder ihnen die Forderung zum Einzug im eigenen oder im fremden Namen überlassen. Der Kunde erklärt sich hiermit und mit der damit verbundenen Übertragung seiner Telekommunikationsdaten einverstanden.
5.1 Die Haftung des Diensteanbieters newsim als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden gegenüber einem Endnutzer ist auf höchstens 12.500 € je Endnutzer und Schadensereignis begrenzt. Entsteht die Schadenersatzplicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen € begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungs- begrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.
5.2 Für Sachschäden und für Vermögensschäden, die nicht unter Ziff. 5.1 fallen, haftet newsim bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet die newsim nur bei schuldhafter Verletzung solcher Plichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Als vertragstypisch und vorhersehbar gilt gemäß §70 TKG ein Schaden von höchstens 12.500 €.
6.1 Der Kunde hat newsim unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner postalischen und elektronischen Adresse an die von newsim benannten E-Mail-Adresse mitzuteilen. Leistet der Kunde seine Zahlungen per Lastschrift oder Kreditkarte, sofern diese Zahlungsarten angeboten werden, hat er unverzüglich sämtliche Änderungen der Konto- und Kreditkartendaten mitzuteilen.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, seine Mobilfunkkarte sowie ihm mitgeteilte oder von ihm eingerichtete PIN und Kennwörter vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Soweit die ihm vom Diensteanbieter übergebene Mobilfunkkarte durch eine PIN vor unbefugter Einbuchung in das Netz geschützt ist, wird er die Mobilfunkkarte und die PIN getrennt aufbewahren und die Karte durch das Erfordernis einer PIN-Eingabe vor unbefugter Drittnutzung schützen.
6.3 Zur Nutzung von Mobilfunkdienstleistungen des Diensteanbieters newsim obliegt dem Kunden die Beschaffung des jeweils erforderlichen Endgerätes. Der Kunde ist verpflichtet, alle zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um eine unbefugte Drittnutzung auszuschließen. Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zu den Diensten sowie die Dienste selbst nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
− das genutzte Mobilfunknetz und andere Netze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen;
− keine Schadsoftware oder rechtswidrigen Spam an Dritte zu übertragen;
− die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere strafrechtliche Bestimmungen zu beachten und keine Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte (z.B. Urheber- und Markenrechte) zu verletzen;
− Dienstleistungen des Diensteanbieters newsim nicht zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen, bei denen er aufgrund des Aufbaus der Verbindung Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen Dritter erhält (z. B. Verbindungen zu Werbehotlines);
− keine gewerbliche Weiterleitung von Verbindungen vorzunehmen oder Zusammenschaltungsleistungen zu erbringen;
− die Leistung nicht ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Diensteanbieter für den automatisierten Datenaustausch zwischen Endgeräten (M2M, Machine-to-Machine) einzusetzen, es sei denn, der Datenaustausch ist eine verkehrsübliche Endkunden-anwendung seitens eines Verbrauchers (z.B. Integration der SIM-Karte in Fahrzeug- Multimedia- Anwendungen);
− die Leistungen des Diensteanbieters nicht entgegen Ziff. 7.1 an Dritte weiterzugeben oder Dritten überlassen.
Der Kunde wird newsim und seine Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der bereitgestellten Leistungen durch den Kunden selbst beruhen oder von ihm zu vertreten sind. Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziff. 7 ist der Diensteanbieter berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber dem Diensteanbieter auf Schadenersatz, und der Diensteanbieter ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt.
7.1 Der Kunde darf die Leistungen von newsim nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Diensteanbieters an Dritte entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile weitergeben / überlassen, insbesondere weiterverkaufen.
7.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, oder das Vertragsverhältnis insgesamt, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung vom Diensteanbieter auf Dritte übertragen.
7.3 Als Dritte im Sinne der Ziff. 7.1 und 7.2 gelten auch verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. Aktiengesetz.
7.4 Eine Übertragung der aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten auf die easyTel Telefongesellschaft mbH oder eines verbundenen Unternehmens ist ohne Zustimmung des Kunden zulässig.
Der Kunde kann im Streit mit dem Diensteanbieter darüber, ob der Diensteanbieter eine in den § 68 TKG genannten Paragrafen oder den aufgrund dieser Regelungen erlassenen Rechtsverordnungen vorgesehene Verpflichtung ihm gegenüber erfüllt hat, bei der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten.
9.1 Persönliche Daten werden unter anderem gemäß den Bestimmungen der EUDSGVO, des BDSG, des TKG sowie TTDSG verarbeitet. Wir beziehen uns dabei auf die schriftliche Einwilligung des Betroffenen sowie die Erfüllung eines Vertragsverhältnisses. Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DSGVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens unserer Mitarbeiter und unseres Unternehmens.
9.2 newsim weist darauf hin, dass der Kunde sich mit Abschluss des Vertrags auch mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten für die im Vertrag, in diesen AGB und in der Produkt-/Leistungsbeschreibung genannten Zwecke einverstanden erklärt. newsim kann außerdem auch bei der Zahlungsabwicklung Dritte als Dienstleister einbinden und diesen dabei personenbezogene Daten des Kunden übermitteln. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen des Diensteanbieters.
9.3 Der Kunde kann der Verwendung seiner personenbezogenen Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und wie beschrieben in den Datenschutzhinweisen widersprechen. newsim ist im Fall eines Widerrufs dieser Einwilligungen zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung berechtigt, falls er ohne die datenschutz- rechtliche Einwilligungen seinen Geschäfts- betrieb hinsichtlich des Kunden nicht mehr aufrechterhalten kann. Im Übrigen bleibt der Diensteanbieter auch im Falle des Widerrufs von Einwilligungen durch den Kunden berechtigt, die personenbezogenen Daten des Kunden im gesetzlich zulässigen Umfang zu erheben und zu verwenden.
10.1 Der Mobilfunkanschluss bietet die Möglichkeit, die Rufnummernanzeige bei dem angerufenen Teilnehmer ständig oder fallweise zu unterdrücken, sofern das Endgerät dieses Leistungsmerkmal unterstützt. newsim geht davon aus, dass der Kunde standardmäßig bei seinem Mobilfunkanschluss die Rufnummernanzeige aktivieren möchte. Gleiches gilt für die Anzeige der Rufnummer bei der Anrufweiterleitung und die Anzeige der Rufnummern von anrufenden Personen. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden. Sollte der Kunde eines dieser Dienstemerkmale deaktivieren wollen, ist ihm dies gestattet; er kann sich dazu an den Kundendienst wenden.
10.2 Der Kunde kann die von einem Dritten veranlasste automatische Weiterschaltung auf sein Endgerät abstellen lassen, sofern sein Endgerät diese Funktion unterstützt.
11.1 newsim wird zum Schutz vor Forderungsausfällen und vor Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch Dritte, personenbe zogene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z. B. Kündigung wegen Zahlungsverzug), der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11 in 41460 Neuss übermitteln und dort entsprechende Auskünfte einholen. Der Kunde erklärt sich mit der Datenübermittlung einverstanden.
11.2 Insbesondere falls die Prüfung eine negative Aussicht auf Erfüllung des Vertrags ergibt, jedoch auch ohne weitere Angabe von Gründen, kann newsim sich entscheiden, mit dem jeweiligen Kunden kein Vertragsverhältnis einzugehen.
12.1 newsim darf die Daten Dritten zum Zwecke der Herstellung und Veröffentlichung von Teilnehmer-verzeichnissen und zur Bereitstellung von Auskunftsdiensten zur Verfügung stellen.
12.2 Der Kunde erklärt sich mit der vorgenannten Standardeinstellung einverstanden. Er kann durch eine Erklärung gegenüber dem Dienste-anbieter den Umfang der Eintragung, die Übermittlung an Auskunftsdienste oder die Voreinstellung auf sein Endgerät jederzeit erweitern oder einschränken oder der Veröffentlichung für die Zukunft wider-sprechen. Sollte der Kunde sich anders entscheiden, ist ihm dies gestattet; er kann sich dazu an dessen Kundendienst wenden.
13.1 newsim wird auf Wunsch des Kunden kostenlos bestimmte Rufnummernbereiche sperren, auf denen Zusatzkosten anfallen können. Sollte der Kunde nachträglich bestimmte Rufnummernbereiche wieder entsperren wollen, fällt hierfür ein Entgelt gem. Preisliste an.
14.1 newsim stellt den Zugang zu Notdiensten entsprechend den gesetzlichen Anforderungen bereit. Voraussetzung hierfür ist ein technisch verwendbares Mobiltelefon, eine gültige Mobilfunkkarte und die Verfügbarkeit eines Mobilfunknetzes.
15.1 newsim kann diese AGB nachträglich anpassen, soweit dies durch Änderungen der Sach- und Rechtslage veranlasst ist, die durch ihn zum Zeitpunkt des Vertrags-schlusses nicht vorhergesehen werden konnten. Dem Kunden steht zusätzlich zu seinem bisherigen Recht zum Widerspruch gegen die Änderung auch ein Sonderkündigungsrecht zu. Dies gilt nicht, soweit die Änderung mit keinerlei Nachteilen für den Kunden verbunden oder zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist. Von einer Änderung der AGB informiert newsim zwischen 6 Wochen und 2 Monaten vor dem geplanten Inkrafttreten. Die Änderung wird newsim dem Kunden vorher schriftlich oder elektronisch bekanntgeben. Die Änderung der AGB gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 6 Wochen schriftlich oder auf elektronischem Weg widerspricht.
15.2 Ziffer 15.1 findet auf Änderungen der Hauptleistungspflichten keine Anwendung. Als Hauptleistungspflichten gelten die Pflicht des Diensteanbieters newsim, die Mobilfunkdienste entsprechend der jeweiligen Produktbeschreibungen anzubieten und die Pflicht des Kunden, das jeweils vereinbarte Entgelt hierfür zu bezahlen.
15.3 Die in Ziffer 1 vorgesehenen Anpassungs- rechte bleiben unberührt.
16.1 Die Geltung abweichender Bedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
16.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Gültig ab 01.12.2021